Bundeswahlleiter: Aussprache zur „Twitter-Affäre“

Von | 11. September 2009

WIESBADEN – Auf Einladung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler fand
heute in Wiesbaden ein Treffen mit Vertretern der
Wahlforschungsinstitute statt.

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war der Umgang mit den Ergebnissen von
Wählernachbefragungen (sogenannte Exit polls). Roderich Egeler wies
nochmals darauf hin, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von Exit
polls vor Schließung der Wahllokale nicht zulässig ist:
„Vorabveröffentlichungen der Ergebnisse von Wählernachbefragungen –
beispielsweise über Twitter – können in unzulässiger Weise die freie
Entscheidung der Wählerinnen und Wähler beeinflussen“. Die
Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann.

Die Wahlforschungsinstitute betonten, alle ihnen möglichen Vorkehrungen
zu treffen, damit Ergebnisse von Wählernachbefragungen nicht vor 18.00
Uhr in die Öffentlichkeit gelangen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 60 / 2009  des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes

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