Wahlrecht: Überhangmandate im Bundestag

Von | 16. April 2009

Wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der nächsten Bundestagswahl am 27. September nach verfassungswidrigen Regeln gewählt?

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 sagt, dass das Gesetz, nach dem der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten gewählt wird, zum Teil verfassungswidrig ist.

Auslöser war das so genannte „negative Stimmgewicht“. So bezeichnet man die Situation, in der paradoxerweise mehr Stimmen zu weniger Sitzen für eine Partei führen können. Das „negative Stimmgewicht“ kann im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftreten. Dieses Phänomen verstößt nach Meinung der Richter gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Bis zum 30. Juni 2011 soll die Legislative nun das Gesetz ändern, so der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.

Nach mittlerweile fast einem Jahr, ist nichts passiert. Die Parteien tun sich mit der Wahlrechtsreform sehr schwer. Zwar will man nicht mit einem verfassungswidrigen Gesetz in die Bundestagswahl gehen, aber für eine Einigung, wie die paradoxe Überhangmandats-Konstellation vermieden werden können, sind die einzelnen Interessen zu unterschiedlich.

Eine Übersicht der Überhangmandate bei den letzten Bundestagswahlen. Bislang konnte auch nur die Union und die SPD von diesen profitieren:

WahljahrÜberhangmandate
CDU/CSU
Überhangmandate
SPD
1994124
1998013
200214
200579

Quellen und Informationen zum Urteil:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert