Lexikon: Überhangmandate

Bei einer Bundestagswahl besitzt der Wähler zwei Stimmen:

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten des Wahlkreises, der sich dort für ein Direktmandat im Bundestag bewirbt. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen erhält das Mandat.

Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze im Bundestag. Mit ihr gibt der Wähler seine Stimme einer Partei. Aus der Menge der abgebenen Stimmen ergibt sich wieviele Sitze einer Partei zustehen. Mit einem komplexen Verfahren wird errechnet, wieviele Mandate pro Partei in den einzelnen Bundesländer entfallen – also die Zahl der Kandidaten, die über die Landesliste einer Partei in den Bundestag einziehen dürfen.

Für jedes gewonnene Direktmandat durch die Erststimme einer Partei wird ein Listenmandat gestrichen. Hat nun eine Partei mehr Kandidaten über die Erststimme gewonnen, als ihr über die Zweitstimme zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.

Quelle: Süddeutsche

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