Europawahl 2009: Eintragung in das Wählerverzeichnis

Von | 5. Mai 2009

Europawahl 2009: Am 17. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland und EU-Bürger

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass der 17. Mai 2009 unter drei Gesichtspunkten ein wichtiger Stichtag bei der Vorbereitung der Europawahl 2009 ist.
Bis zu diesem Tag können Deutsche im Ausland und Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland, die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Ferner erhalten bis zum 17. Mai 2009 alle Wahlberechtigten für die Europawahl ihre Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in dem sie am 7. Juni 2009 ihre Stimme abgeben können.

Wer bei der Europawahl 2009 in Deutschland wählen will, muss grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 3. Mai 2009 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland wählen wollen, müssen so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss bis zum 17. Mai 2009 bei der Gemeinde eingehen. Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten Europawahl 2004 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Europawahl 2009 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters.

In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die bei der Europawahl 2009 die deutschen Abgeordneten wählen wollen, müssen ebenfalls in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen werden. Hierzu müssen sie bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, der dort bis zum 17. Mai 2009 eingehen muss. Eine Ausnahme gilt für Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2004 in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und seitdem nicht auf Antrag oder wegen Fortzugs in das Ausland aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden: Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland bei der Gemeindebehörde ihres Wohnorts oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters.

Vom 18. bis einschließlich 22. Mai 2009 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 17. Mai 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

© Statistisches Bundesamt

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