Europawahl: Termine und Fristen bis zum und nach dem Wahltag

Von | 11. Mai 2009

Termine und Fristen für die Wahl zum 7. Europäischen Parlament am 07. Juni 2009:

Datum
(Tage bis zur Wahl)
Ereignis
17.05.2009
(21. Tag)

Letzter Tag für die

  1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
  2. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag (Anlage 2 EuWO) eingetragen werden (Auslandsdeutsche)
  3. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Unionsbürgern (Anlage 2A EuWO)
  4. Stellung eines Antrags von Unionsbürgern, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)
18.-22.05.2009
(20.-16. Tag)
Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
28.05.2009
(10. Tag)
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
30.05.2009
(8. Tag)
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter (in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter) gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
01.06.2009
Pfingstmontag
(6. Tag)
Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
03.06.2009
(4. Tag)
Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
05.06.2009
(2. Tag)
Letzter Tag – 18.00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
07.06.2009
(Wahltag)
  1. Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
  2. 15.00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Abs. 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  3. 18.00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  4. Nach 18.00 Uhr Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses
  5. Amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)
Nach dem Wahltag
  1. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Kreis- und Stadtwahlausschüsse in öffentlicher Sitzung
  2. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
  3. Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Wahlgebiet und welche Bewerber gewählt sind durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
  4. Benachrichtigung der Gewählten durch den Bundeswahlleiter
  5. Öffentliche Bekanntmachung
    1. des endgültigen Wahlergebnisses im Land durch den Landeswahlleiter
    2. des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
14.07.2009Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments
07.08.2009Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsident des Bundestages
Quelle: Bundeswahlleiter

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