Kölner Gericht verbietet „Wahl-O-Mat“ zur Europawahl!

Von | 20. Mai 2019

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Montag (20.05.2019) der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Online-Format „Wahl-O-Mat“ in seiner derzeitigen Form weiter anzubieten. Anlass war eine Klage der Partei „Volt Deutschland“, die sich durch das Angebot benachteiligt fühlt. … „

>> gesamter Artikel auf WDR Online
>> Stellungnahme von VOLT Deutschland

Quelle: WDR online

Kurzprofile zu den 41 teilnehmenden Parteien der Europawahl finden Sie noch auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung. >> Link

Links:
>> Wahlumfragen zur Europawahl auf wahlumfragen.org
>> Alle Informationen zur Europawahl 2019 auf wahlumfrage.de
>> Termin zur Europawahl auf Facebook vormerken und Freunde einladen
>> Musterstimmzettel zur Europawahl 2019

2 Gedanken zu „Kölner Gericht verbietet „Wahl-O-Mat“ zur Europawahl!

  1. Doris Triebe

    Schade, dass der Wahl-O-Mat zur Europawahl verboten wurde! Die Kölner Richter sollten doch bedenken, dass man ihn mehrfach benutzen konnte und damit alle Parteien auswählen konnte, an die man interessiert war. Ich hatte ihn – mit jeweils anderen Parteien – zweimal durchlaufen lassen und hätte ihn noch ein drittes Mal benutzt. Alle 40 Parteien zu den über 30 Themen auf einmal darzustellen, das übersteigt außerdem das Aufnahmevermögen des Benutzers. Zumindest, wenn er nicht nur eine übereinstimmende Prozentzahl sucht, sondern sich auch noch anschauen möchte, wie welche Partei zu welchem für ihn wichtigen Thema Stellung genommen hat. Ich hoffe, dass die Bundeszentrale für politische Bildung noch eine Lösung findet.

  2. Rolf Eckstein

    Lang lebe die Demokratie. Die Elektrikerpartei bringt nun alles durcheinander. Kann das Gericht nicht mal Kleinkariertheit verbieten. Aber vielleicht wird ja aus der Voltpartei mal ein Bundeskanzler hervor gehen?

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