Saar-CDU hat im Wahlkampf unzulässig geworben

Von | 1. Juli 2010

Es war mehr als Öffentlichkeitsarbeit, was die Ex-Regierung im Saarland 2009 betrieb – und nicht zulässig. Ein Gericht hat die frühere CDU-Führung des Landes der unerlaubten Wahlwerbung für schuldig befunden. Die klagende SPD hofft auf eine Signalwirkung.

>> gesamter Artikel

Quelle: spiegel-online

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert