Wahlrecht: Deutsche Staatsrechtler fechten Europawahl an

Von | 12. September 2010

Ist die Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungskonform? Nein, findet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Nach SPIEGEL-Informationen haben er und 30 weitere deutsche Staatsrechtler deswegen jetzt Beschwere beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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Quelle: spiegel-online

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