Wußten Sie schon? Thema:Bundesversammlung

Von | 21. April 2009

Wussten Sie …

  • …, dass die 12. Bundesversammlung  dem Steuerzahler rund 717.000 Euro kostete? Der Großteil sind die Auslagen für die Mitglieder  der Bundesversammlung. Sie erhalten ihre Fahrt- und Übernachtungskosten ersetzt sowie ein Tagegeld. Das gilt allerdings nicht für Mitglieder des Bundestages. Sie können keine Kosten geltend machen und erhalten auch kein Tagegeld.
  • …, dass alle Wahlmänner und –frauen während ihrer Zugehörigkeit zur Bundesversammlung Immunität genießen?  Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Wahl annehmen, bis zum Ende des Zusammentritts der Bundesversammlung Immunität. Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages.
    Die Immunität für alle Wahlmännern bzw. -frauen ist ein Gebot der Gleichbehandlung. Denn die meisten Mitglieder der Bundesversammlung (nämlich die Bundestagsabgeordneten und die Mitglieder der Länderparlamente) genießen aufgrund ihres Mandats ohnehin Immunität. So wird verhindert, dass es in Bundesversammlung zwei Klassen von Wahlmännern bzw. -frauen gibt.
  • …, dass der 23.05. die Bekanntgabe des Deutschen Grundgesetzes ist (23.05.1949). Deshalb wird seit 1979 traditionell an diesem Tag der Bundespräsident gewählt.
  • …, dass Gerhard Schröder in der 5. Bundesversammlung 1969 zur Wahl des Bundespräsidenten auf gestellt war und nur knapp mit 48,8 % zu 49,4% gegen Gustav Heinemann die Wahl verlor. Bei Gerhard Schröder handelt es sich jedoch nicht um den späteren Bundeskanzler der SPD sondern um einen CDU Minister, der neben Innenminister (1953-1961) , Außenminister (1961-1966)  auch Verteidigungsminister (1966-1969) war.
  • …,dass Gesine Schwan in der 12.Bundesversammlung 2004 nur knapp gegen Horst Köhler mit 589 zu 604 Stimmen verloren hat.

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