Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (auch Europaparlament, EP) ist das Parlament der Europäischen Union (vgl. Art. 189 ff. EG-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt (Art. 190 EG-Vertrag). Somit ist das Europaparlament die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit und die Vertretung von rund 500 Millionen Personen.

Die nächsten Europawahlen werden zwischen dem 4. und 7. Juni 2009 stattfinden.

In Deutschland ist die nächste Europawahl am 07. Juni 2009.

Das Europäische Parlament ist eines der fünf Institutionen der EU. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer).

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Nizza 2001 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der jedoch noch nicht in Kraft ist. Allerdings besitzt das Europäische Parlament insbesondere auf die Bildung der Exekutive noch immer weniger Einfluss als die meisten nationalen Parlamente: Während Regierungschefs und teilweise auch Minister auf nationaler Ebene in der Regel vom Parlament gewählt werden, wird der Präsident der Europäischen Kommission von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ernannt und vom Europaparlament lediglich bestätigt. Durch das Fehlen einer echten Regierungspartei bzw. -fraktion sind die einzelnen Europa-Abgeordneten andererseits aber auch unabhängiger und können bei Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis zum Teil größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen als es in nationalen Parlamenten der Fall ist, wo die Mehrheitsfraktion normalerweise loyal zur Regierung steht und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützt. Darüber hinaus kann das Parlament insgesamt die Kommission durch ein Misstrauensvotum zu Fall bringen.

Sitz des Europaparlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Am 20. Juli 2004 konstituierte es sich für die sechste Wahlperiode. Darin umfasste es zunächst 732 Mitglieder, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) sind es 785. Der Präsident für die zweite Halbzeit der Wahlperiode ist der CDU-Abgeordnete Hans-Gert Pöttering (EVP). Das Parlament ist derzeit unterteilt in sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben. Ab der siebten Wahlperiode 2009-2014 sollte das Parlament nur noch 736 Mitglieder haben (vgl. Art. 190 EG-Vertrag); mit dem noch nicht ratifizierten Vertrag von Lissabon wird ihre Anzahl jedoch auf 750 Mitglieder zuzüglich des Präsidenten festgelegt.

Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

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Quelle: Wikipedia.de

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