Wo steht eigentlich, wer die Vorschlagsliste der Wahlmänner und -frauen für die Bundesversammlung aufstellen darf? Ein Bürger ist wegen Patzern im Verfahren vor Gericht gezogen – und weckt in letzter Minute Zweifel an der Bundespräsidenten-Kür
Nirgendwo sei definiert, wer die Vorschlagslisten erstellen darf. Damit könne eigentlich nicht nur die CDU- oder die SPD-Fraktion im Landtag, sondern „ein beliebiger Obst- und Gartenbauverein“ oder einfach „jedermann“ eine Vorschlagsliste einreichen, schreibt Zimmer in seiner Klage – und zwar „nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich“.
Quelle: spiegel-online
Bundespräsident als solcher ist O.K. Seine Konkubine hat hat aber keine Berechtigung, sich mit ihm sehen zu lassen. Erst muß er sich scheiden lassen, der Herr evangelischer Pfarrer……..