Europawahl: Termine und Fristen bis zum und nach dem Wahltag
Termine und Fristen für die Wahl zum 7. Europäischen Parlament am 07. Juni 2009:
Datum (Tage bis zur Wahl) | Ereignis |
17.05.2009 (21. Tag) | Letzter Tag für die - Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
- Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag (Anlage 2 EuWO) eingetragen werden (Auslandsdeutsche)
- Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Unionsbürgern (Anlage 2A EuWO)
- Stellung eines Antrags von Unionsbürgern, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)
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18.-22.05.2009 (20.-16. Tag) | Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
28.05.2009 (10. Tag) | Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses |
30.05.2009 (8. Tag) | Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter (in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter) gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen |
01.06.2009 Pfingstmontag (6. Tag) | Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren |
03.06.2009 (4. Tag) | Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis |
05.06.2009 (2. Tag) | Letzter Tag – 18.00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen |
07.06.2009 (Wahltag) | - Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
- 15.00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Abs. 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
- 18.00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
- Nach 18.00 Uhr Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses
- Amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)
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Nach dem Wahltag | - Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Kreis- und Stadtwahlausschüsse in öffentlicher Sitzung
- Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
- Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Wahlgebiet und welche Bewerber gewählt sind durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
- Benachrichtigung der Gewählten durch den Bundeswahlleiter
- Öffentliche Bekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses im Land durch den Landeswahlleiter
- des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
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14.07.2009 | Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments |
07.08.2009 | Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsident des Bundestages |
Quelle: Bundeswahlleiter
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