„Es war mehr als Öffentlichkeitsarbeit, was die Ex-Regierung im Saarland 2009 betrieb – und nicht zulässig. Ein Gericht hat die frühere CDU-Führung des Landes der unerlaubten Wahlwerbung für schuldig befunden. Die klagende SPD hofft auf eine Signalwirkung.“
Quelle: spiegel-onlineDiese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
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