Wahlsonntag in München – Bürgerentscheide zum Flughafenausbau

Von | 16. Juni 2012

Am diesem Sonntag den 17. Juni 2012 finden in München zwei Bürgerentscheide zum Thema 3. Start- und Landebahn am Franz-Josef-Strauß Flughafen München statt.

Mehr als eine Million Wahlberechtigte in München sind aufgerufen bis zu drei Kreuze für bzw. gegen den Bau der neuen dritten Start- und Landebahn in München abzugeben. Die Mehrheit eines jeden Bürgerentscheid muss mindestens 10% der Wahlberechtigte betragen. Somit sind die Entscheidungen nur gültig wenn mindestens 103.200 Münchner der gleichen Meinung sind.

Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) – „3. Start- und Landebahn am Flughafen München“

„Sind Sie dafür, dass die Stadt München in den zuständigen Gremien der Flughafen München GmbH – ohne sich an den Kosten zu beteiligen – dem Projekt einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmt?“

Ein Ja bedeutet, dass die Stadt München dem Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmen soll.

Ein Nein bedeutet, dass die Stadt München dem Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München nicht zustimmen soll.

Bürgerentscheid 2 – „Bürgerbegehren zur Verhinderung der 3. Startbahn“

„Stimmen Sie dafür, dass die Landeshauptstadt München alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin der Flughafen München GmbH nutzt, um den Bau einer 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München zu verhindern und dass die Landeshauptstadt München insbesondere in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH keinem Beschluss zum Bau einer 3. Start- und Landebahn zustimmt?“

Ein Ja bedeutet, dass die Stadt München dem Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München nicht zustimmen soll.

Ein Nein bedeutet, dass die Stadt München dem Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmen soll.

Stichfrage:

Falls beide Bürgerentscheide jeweils mehrheitlich mit Ja oder mit Nein beantwortet werden, können Sie hier mit einem Kreuz dem Bau der 3. Start- und Landebahn zustimmen oder ihn ablehnen.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, der innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden kann.

>> Stimmzettelmuster für die Münchner Bürgerentscheide zur 3. Startbahn

Quelle: Kreisverwaltungsreferat München

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