Europawahl 2009: Wahlrecht nur einmal ausüben

Von | 4. Juni 2009

Pressemitteilung des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes

WIESBADEN – Gleiches Wahlrecht für alle – das kennzeichnet die moderne
Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf hin, dass bei der
Europawahl 2009 jede und jeder Wahlberechtigte seine Stimme nur einmal
abgeben kann. Das gilt auch dann, wenn ein Wahlberechtigter mehrere
Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte. Dies kann ausnahmsweise
vorkommen, wenn Wahlberechtigte fälschlicherweise in Melderegistern
verschiedener Gemeinden geführt werden.

Zur Wahrung der demokratischen Gleichheit gibt es strafrechtliche
Sicherungen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach § 107a Abs. 1
des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch einer solchen Tat ist
strafbar. Danach würde sich strafbar machen, wer bei der Europawahl
mehrfach wählt.

Herausgeber: (c) Der Bundeswahlleiter
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle

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