Parteispende zu PDS-Zeiten: Linke muss Strafe zahlen

Von | 14. Januar 2010

„Die Linkspartei muss für finanzielle Wahlkampfhilfe der früheren PDS an die westdeutsche WASG knapp 300.000 Euro Strafe zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies damit die Klage der Partei gegen einen Bescheid des Bundestages zur Zahlung von 292.000 Euro zurück.“

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Quelle: n-tv

Ein Gedanke zu „Parteispende zu PDS-Zeiten: Linke muss Strafe zahlen

  1. Alf

    Warum darf man den bitte keine Wahlhilfenspenden annehmen? Spenden sind doch vom Spender immer freiwillig, warum darf man dann als Begünstigter nicht einfach das Geld auch dankend nehmen (wenn man es ja eh schon ohne Voraussetzungen bekommt)

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