Parteispende zu PDS-Zeiten: Linke muss Strafe zahlen
Die Linkspartei muss für finanzielle Wahlkampfhilfe der früheren PDS an die westdeutsche WASG knapp 300.000 Euro Strafe zahlen.
Die Linkspartei muss für finanzielle Wahlkampfhilfe der früheren PDS an die westdeutsche WASG knapp 300.000 Euro Strafe zahlen.
Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 weist der
Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede Wahlberechtigte und jeder
Wahlberechtigte nur einmal wählen darf.