Schwedens Wahlgesetz – Königsfamilienmitglieder als Kandidaten wider Willen

Von | 1. September 2010

„Traditionell hält sich die schwedische Königsfamilie aus der Politik heraus. Trotzdem stehen zwei Mitglieder auf der Kandidatenliste einer kleinen Partei für die Parlamentswahl. Das Wahlrecht macht’s möglich.“

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Quelle: spiegel-online

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