29 Bewerberlisten sind fristgerecht bei der Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen eingegangen. Auf den Listen bewerben sich 781 Kandidatinnen und Kandidaten um ein Landtagsmandat für die kommenden fünf Jahre.
>> Übersicht der Bewerberlisten
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 30. März 2010 über die Zulassung der Landeslisten. Verspätet eingereichte Bewerberlisten oder solche, die den wahlrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, werden von diesem zurückgewiesen. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn die notwendigen mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften fehlen. Diese müssen die sog. „neuen“ Parteien sammeln, wenn sie weder im Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind.
Quelle: Landeswahlleiterin NRW