WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist alle Briefwählerinnen und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Europawahl spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimme für die Europawahl berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlleiter empfiehlt allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben oder abgeben zu lassen.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Europawahl unberücksichtigt.
Daneben besteht die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindebehörde in Empfang zu nehmen und an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben. Dieses Verfahren kann bei kurzfristiger Abwesenheit am Wahltag zur Vermeidung der Postlaufzeiten beim sonst üblichen Versand der Briefwahlunterlagen genutzt werden.
Quelle: Bundeswahlleiter – Pressemitteilung Nr. 28/19 vom 22. Mai 2019
Links:
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