Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009

Von | 25. September 2009

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen
Bundestagswahlen auch – bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am
27. September 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die
Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und
Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und
Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse
der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2009 werden
voraussichtlich im Dezember 2009 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und
Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische
Unterschiede sowie die Struktur der Wähler- und Nichtwähler im
Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. An
den Ergebnissen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, weil nur
auf diese Weise ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation
verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.

Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name sagt -nicht in
allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80 000
Urnenwahlbezirken knapp 2 600 und aus den rund 10 000 Briefwahlbezirken
knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines
mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen
Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach
Geschlecht und fünf Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur
Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte
und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes
gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen
Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach
Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die
Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt.
Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt:
Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2009 mindestens 400
Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten
Bundestagswahl 2005 mindestens 400 Wähler aufgewiesen haben. Schließlich
dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke
veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
bei der Bundestagswahl 2009 stehen im Internetangebot des
Bundeswahlleiters zur Verfügung:

www.bundeswahlleiter.de –> Bundestagswahl 2009 –> Allgemeine Informationen

Quelle: Pressemitteilung Nr. 69/2009 des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes

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