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Bundeswahlleiter: Aussprache zur „Twitter-Affäre“

Von | 11. September 2009

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war der Umgang mit den Ergebnissen von
Wählernachbefragungen (sogenannte Exit polls). Roderich Egeler wies
nochmals darauf hin, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von Exit
polls vor Schließung der Wahllokale nicht zulässig ist.