Bundestagswahl: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

Von | 27. Juli 2009

WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende
Deutsche an der Bundestagswahl am 27. September 2009 teilnehmen, wenn
sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte erfüllen und
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.
Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müssen
lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Anträge können bereits
jetzt bei den Gemeindebehörden gestellt werden. Zum Teil bieten die
Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die
Beförderung der Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen
erhalten im Ausland lebende Deutsche bei ihrer zuständigen
Auslandsvertretung.

Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom
Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats
lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland mehr als 25
Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.

Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009 in
Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen
beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit Wohnsitz in
Deutschland gemeldet sind.

1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz
mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2009 in
Deutschland teilnehmen wollen, müssen schriftlich mit einem besonderen
Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten
Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 6.
September 2009 bei der Gemeindebehörde eingehen, sollte also so
frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur
Bundestagswahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite
des Bundeswahlleiters erhältlich unter:

www.bundeswahlleiter.de –> Bundestagswahl 2009, –> „Service für
Deutsche im Ausland“,

sowie als Vordruck
–  bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland
im Ausland,
–  beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift:
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter,
Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,
Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
Telefon: 49(0)611/75 85 18
Telefax: 49(0)611/75 89 88
Kontakt: www.destatis.de/kontakt
oder
–  bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde
oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für
ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der erforderlichen
Stückzahl zusenden lassen.

Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im Ausland
ohne weitere Anforderung – frühestens einen Monat vor dem Wahltag – die
für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein,
Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur
Briefwahl). Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am
Wahltag, dem 27. September 2009, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr
bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen.
Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt
im Ausland
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin in
Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an
der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie können bereits jetzt bei ihrer
Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich die
Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht
telefonisch gestellt werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch
durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für
einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht
vorlegen.

Quelle: Herausgeber: (c) Der Bundeswahlleiter
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 042 vom 27. Juli 2009

2 Gedanken zu „Bundestagswahl: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

  1. Stefan

    Der gruene OV Washington, der erste Ortsverband einer deutschen Partei in den USA, versucht, Waehler in den USA fuer die Bundestagswahl zu mobilisieren. Briefwahl ist easy und kann vielerorts online beantragt werden ! Auf der Seite http://www.gruene-washington.de gibt es die Links zu (fast) allen online-Formularen deutscher Staedte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert