Parlament der zwei Geschwindigkeiten

Von | 3. Juli 2009

WAHLRECHT UND LISSABON-VERTRAG:

„Für den Lissabon-Vertrag legt der Bundestag eine Sondersitzung ein, um die Forderung der Karlsruher Richter zu erfüllen – für die Überarbeitung des Wahlgesetzes lässt man sich Zeit. Und das, obwohl das Problem der Überhangmandate den Willen des Wählers erheblich verfälschen kann.

Man muss sich doch ein bisschen wundern: Da verfügt das Bundesverfassungsgericht den Stopp der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags , und schon liegt am nächsten Tag ein Fahrplan vor, wie das betroffene Begleitgesetz noch bis zur Bundestagswahl geändert werden kann. Dieser Fahrplan sieht unter anderem eine Sondersitzung Ende August für die erste Lesung vor, die zweite und dritte Lesung sollen am 8. September stattfinden.

Verwunderlich ist diese schnelle und effektive Reaktion vor allem im Vergleich zu der merkwürdigen Schwerfälligkeit, mit der der Bundestag sich daran macht, eine andere Forderung des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, nämlich die der Überarbeitung des Wahlgesetzes. Dieses wurde schließlich nach einem Urteil vom 3. Juli 2008 ebenfalls als in Teilen verfassungswidrig erklärt…“

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Quelle: spiegel.de

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