Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 weist der Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen darf. […]
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. […]
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