„Ist die Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungskonform? Nein, findet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Nach SPIEGEL-Informationen haben er und 30 weitere deutsche Staatsrechtler deswegen jetzt Beschwere beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.“
Quelle: spiegel-onlineDiese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
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