Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag soll am Sonntag, 26. September 2021, stattfinden. Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten diesen Wahltag vor. Eine entsprechende Empfehlung beschloss das Bundeskabinett am 25. November 2020.
Der Vorschlag für den Termin der nächsten Bundestagswahl steht. Das Kabinett hat in seiner Sitzung Ende November 2020 eine Empfehlung beschlossen: Sonntag, 26. September 2021.
Die Neuwahl des Deutschen Bundestages findet nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Das heißt, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in der Zeit zwischen dem 25. August 2021 und dem 24. Oktober 2021 abgehalten werden muss.
Nach § 16 Satz 1 Bundeswahlgesetz wird der Wahltag, der ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss, vom Bundespräsidenten bestimmt. Die Bundesregierung unterbreitet ihm hierfür gemäß der Staatspraxis eine Empfehlung. Sie hat bei ihrer Entscheidung die terminlichen Präferenzen der Länder und der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berücksichtigt. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte – wie zum Beispiel der Schulferien in den Ländern – sieht die Bundesregierung den 26. September 2021 als geeigneten Termin an.
Quelle: Internetauftritt der Bundesregierung – https://www.bundesregierung.de