Anträge auf Reduzierung der Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2021 laut BVG unzulässig

Von | 30. April 2021

WIESBADEN/Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge von zwei politischen Parteien auf Feststellung, dass der Deutsche Bundestag deren Rechte verletzt oder unmittelbar gefährdet habe, zurückgewiesen.

Die Parteien sahen ihre Rechte dadurch verletzt, dass der Deutsche Bundestag es bislang unterlassen habe, wegen der geänderten Rahmenbedingungen politischer Kommunikation infolge der COVID-19-Pandemie die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 auszusetzen oder die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften abzusenken.

Der volle Wortlaut der Entscheidung ist im Internetangebot des Bundesverfassungsgerichts unter >> https://www.bundesverfassungsgericht.de << verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Nr. 08/21 vom 27. April 2021

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