Aktion gegen sinkende Wahlbeteiligung
„Alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie die FDP wollen gemeinsam für eine höhere Wahlbeteiligung in Deutschland sorgen. …“
„Alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie die FDP wollen gemeinsam für eine höhere Wahlbeteiligung in Deutschland sorgen. …“
Gleiches Wahlrecht für alle – das kennzeichnet die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf hin, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. So schreibt es das Europawahlgesetz vor. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
„Die Prozent-Sperrklausel sollte auch bei Bundestags- und Landtagswahlen fallen. Denn sie verzerrt den Wählerwillen. Unsere Demokratie ist auch ohne sie stabil genug.“
An der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 nehmen von den 39 zugelassenen Parteien letztendlich 34 Parteien teil.
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15. Juli 2013 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen.
Nur jeder zweite Wahlberechtigte benennt entscheidende Stimme für Mandatsverteilung richtig
Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am 22. September 2013 statt.“
Mit einer Drei-Prozent-Hürde will die CDU verhindern, dass Radikale und Splitterparteien ins Europaparlament gelangen.