Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2013
Der Bundeswahlleiter hat am 23. September 2013 um 3.15 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 bekannt gegeben.
Der Bundeswahlleiter hat am 23. September 2013 um 3.15 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 bekannt gegeben.
Bei der heutigen Bundestagswahl haben bis 14.00 Uhr 41,4 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimmen abgegeben. Dabei sind die abgegebenen Stimmen der Briefwähler nicht berücksichtigt.
An der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 nehmen von den 39 zugelassenen Parteien letztendlich 34 Parteien teil.
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15. Juli 2013 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 17. Juni 2013, 18.00 Uhr haben 58 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2013 beteiligen wollen.
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung das
endgültige Ergebnis der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag festgestellt.
Anschließend gab der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis im
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin bekannt.
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen
Bundestagswahlen auch – bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am
27. September 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die
Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und
Bundesländern ermittelt.
Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 weist der
Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede Wahlberechtigte und jeder
Wahlberechtigte nur einmal wählen darf.